Du bist bei der AOK, DAK, IKK, Kaufmännischen KK, BKK, Knappschaft, HKK, HEK, Techniker, (etc.) versichert und möchtest einen Mutter Kind Kur beantragen?

Die Zahl der Ablehnungen ist zwar momentan wieder leicht gestiegen und die kleinen Stolperfallen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse nach wie vor verschieden.


Angst vor einer Ablehnung musst Du aber trotzdem nicht haben, vor allem wenn Du mit einer Kurberatung wie uns zusammenarbeitest. Gemeinsam werden wir nicht nur deinen Kurantrag stellen, sondern dich auch im Falle einer Ablehnung bestmöglich unterstützen.

Hier erfährst Du wertvolle Tipps zur Antragstellung und wie Du eine Mutter-Kind-Kur beantragen kannst.

Deine Kur in 4-Schritten beantragen

1. Mutter Vater Kind Kurantrag Formulare

a) Ärztliche Atteste:

Egal ob Du eine Mutter Kind Kur, Vater Kind Kur, Mütterkur oder Väterkur anstrebst, brauchst Du die entsprechenden Atteste (diese sind dein Kurantrag), die Du von Deinem behandelnden Arzt ausgestellt bekommst bzw. gemeinsam mit ihm ausfüllen kannst.


Seit Oktober 2018 sind das die Atteste 64 A und B, sowie Attest 65 für die Kinder. Diese wurden eingeführt um "...das Verordnungsverfahren für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter wesentlich zu vereinfachen." Das Formular wird von Deinem Arzt (normalerweise) in der Praxis vorgehalten und kann per Praxisverwaltungssoftware ausgestellt werden.

Atteste Mutter Kind Kur

Schildere Deinem Hausarzt Deine Beschwerden, besprich alles, was sich ungünstig auf Deinen Gesundheitszustand auswirkt und lasse das dann vom Arzt auch ausführlich in den Attesten beschreiben.


Hier gilt: Je ausführlicher, desto höher die Erfolgsaussichten auf die Bewilligung deiner Kur.

b) Selbstauskunftsbogen:

Der Selbstauskunftsbogen ist keine Notwendigkeit, was die eigentlich Beantragung der Kur betrifft. Jedoch ist dieser sehr hilfreich, da Du Deine eigene Situation noch detaillierter beschreiben kannst, als dies der Arzt in den Attesten machen wird.

Merke: Wenn Du den Kurantrag über uns stellen möchtest, dann senden wir Dir kostenlos alle erforderlichen Formulare und Erklärungen per Email oder Post zu. So wissen Du und Dein Arzt auch genau, wie Ihr die Dokumente am Besten ausfüllen solltet.


Wenn Du es wünschst, können wir bereits vorab ein ausführliches Beratungsgespräch führen. So lassen sich mögliche Besonderheiten Deiner Indikation in Ruhe besprechen.

2. Wunsch Mutter-Kind-Klinik aussuchen

Heutzutage kann man sich prima über das Internet über sämtliche Mutter Kind Kliniken in Deutschland informieren. Dabei kann man natürlich nicht nur auf die jeweiligen Webseiten zurückgreifen, sondern auch auf die einschlägigen Bewertungsportale.

Mutter Kind Kur Bewertung

Warnen möchten wir an dieser Stelle jedoch davor, die im Internet gefundenen Bewertungen stets für bare Münze zu nehmen. Bekanntermaßen lässt man im Internet schneller einen bösen Kommentar fallen und man weiß auch oft gar nicht, welche persönlichen Gründe (unabhängig von der Kureinrichtung) zur Unzufriedenheit über die Kurmaßnahme oder die Klinik geführt haben.


Viele Krankenkassen verteilen eine Liste mit Vertragskliniken an die Versicherten, aus denen man sich eine aussuchen kann/ soll. Sollte für Dich nicht die passenede Kurklinik dabei sein, dann beachte bitte das im Gesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht. Nicht immer kann man sich dadurch gegen die Klinik-Vorschläge der Krankenkasse zur Wehr setzen, aber prinzipiell muss man sich eben auch nicht damit abfinden.


2 kleine Tipps:

  • Vor allem an der See sind Mutter Kind Kurkliniken bereits Monate im Vorfeld belegt. Plane also großzügig voraus, was Deinen Anreise-Wunschtermin betrifft.
  • Für den Fall, dass eine spezielle Erkrankung oder eine körperliche und geistige Behinderung vorliegt, stehen Kurkliniken mit besonderen Schwerpunktkuren zur Verfügung.

Merke: Wenn Du den Kurantrag über uns stellst, suchen wir gemeinsam mit Dir entsprechend Deiner gemachten Angaben, unserer Erfahrung und Deinen Wünschen nach einer geeigneten Mutter Kind Kurklinik. Dabei profitierst Du von all den aktuellen Feedbacks, die wir regelmäßig von unseren Kunden erhalten.


Außerdem treten wir für Dich mit der Mutter Kind Klinik in Kontakt, um frühestmöglich die Chance auf einen Kurplatz für Dich wahren zu können.

3. Kurantrag bzw. Selbstauskunftsbogen ausfüllen und einreichen

Deine ausgefüllten Unterlagen - also den Selbstauskunftsbogen und die Atteste - händige Deine Krankenkasse aus, sofern die Atteste nicht schon durch Deinen Arzt dort eingereicht wurden.


Sofern Du Deiner Krankenkasse Deine Wunscheinrichtung mitgeteilt hast, hast Du im Normalfalll auch keinen persönlichen Kontakt zu der Kurklinik. D.h. solange Du keine andere Information bekommst, regelt das Deine Krankenkasse für Dich.

Merke: Wenn Du den Kurantrag über uns stellst, händigen wir die fertig ausgefüllten Antragsunterlagen anschließend mit einer psychosozialen Stellungnahme und der Angabe der Wunschklinik (siehe Wunsch- und Wahlrecht) an Deine Krankenkasse aus. 


Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse (KK) Du versichert bist (IKK, AOK, EK, TK, BEK, DAK, BIG-Direkt, HEK, HKK, Knappschaft, KKH, Barmer usw.). Bei BKK Versicherten ergibt sich ein anderer Ablauf, diese werden aber selbstverständlich ebenfalls von uns beraten und betreut.
 

4. Das Warten auf die Kostenzusage oder -absage

In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrages durch Deine Krankenkasse 3 – 4 Wochen. Die Krankenkassen sind (eigentlich) verpflichtet, innerhalb dieser Frist eine Entscheidung zu treffen.


Wird Dein Antrag dem MDK übergeben, dann kann das Ganze bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen.


Und sollte auch diese Frist nicht reichen, dann wird Dir Deine Krankenkasse mit Sicherheit ein Schreiben zukommen lassen, dass sie eine Fristverlängerung in Anspruch nehmen werden und wie lange das ganze Prozedere in etwa dauern wird.

Merke: Solltest Du eine Zusage erhalten haben und keine passende Einrichtung finden, dann kannst Du Dich gerne auch noch jetzt an uns wenden, auch wenn Du den Antrag selber nicht über uns gestellt hast.


Selbstverständlich stehen wir Dir auch zur Seite, wenn Du eine Ablehnung erhalten haben (siehe weiter unten).

Wo beantrage ich eine Mutter Kind Kur/ Vater Kind Kur?

Mutter-/ Vater-Kind-Kuren können entweder als Vorsorgemaßnahme  oder als Rehabilitationsmaßnahme stattfinden. Je nachdem welche Maßnahme für Dich in Frage kommt, bestimmt auch, wo Du diese beantragen musst.


Bei der Mutter Kind Kur als Vorsorgemaßnahme geht es um die Gesundheit und die Belastungen der Mutter oder des Vaters in der Familienverantwortung und dient als medizinische Reißleine.
 Wie oben bereits per Definition genannt soll diese verhindern, dass sich der allgemein geschwächte Zustand von Mutter, Vater und/oder Kind zu einer ausgewachsenen Krankheit ausweitet.

Die Vorsorgemaßnahme ist eine medizinische Leistung, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in die Zuständigkeit der Krankenkassen fällt.

Bei einer Rehamaßnahme geht es darum, dass bereits ein (beträchtlicher) "Schaden" entstanden ist, der entsprechend behandelt werden soll/ muss.

Die Rehabilitationsmaßnahme muss jedoch nicht bei der Krankenkasse, sondern über den Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Tipp: Falls Du von Deiner Krankenkasse an den Rentenversicherungsträger verwiesen wirst, dann informiere diesen ausdrücklich darüber, dass Du eine Kurmaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind beantragst. Ansonsten wird Dein Kurantrag bezüglich Deiner Erwerbsfähigkeit geprüft und nicht auf Erkrankungen im Zusammenhang mit Deinen Familienbelastungen!“

Wertvolle Tipps zum Kurantrag

Kann ich für meine Mutter Kind Kur freie Plätze reservieren?

Freie Plätze für deine Mutter Kind Kur kannst du prinzipiell reservieren.


Jedoch reservieren manche Einrichtungen Kurplätze nur noch mit einer bestätigten Kostenzusage der Krankenkasse. Andere Einrichtungen wiederum reservieren Plätze genau dann, wenn diese durch Kurberatungen, nicht aber durch Privatpersonen reserviert werden.


Vor allem wenn es um begehrte Kurzeiträume wie den Sommerferien geht, sollte Dein Antrag auf Mutter Kind Kur frühzeitig (mindestens 6 Monate vorher) durch Dich oder uns bei Deiner Krankenkasse eingereicht werden.

Informiere Deinen Arbeitgeber über deine mögliche Mutter-Kind-Kur

Während Du auf Deine Kostenzusage wartest, kannst und solltest Du Deinen Arbeitgeber über Dein Vorhaben einer Mutter-Kind-Kur informieren. Keine Angst, diese ist gesetzlich verankert und kann Dir nicht verweigert werden.


Wir finden es jedoch nur mehr als fair gegenüber dem Arbeitgeber, den gesamten Ablauf mit ihm zu besprechen, da er schließlich für 3 Wochen einen Ersatz für Dich finden muss.


Gut zu wissen:  Du musst für die Dauer der Mutter Kind Vorsorgemaßnahme weder Urlaub nehmen, noch auf Lohn verzichten

Kur mit Kindern: Brauchen die Kinder auch ein Attest?

Seit dem 01.10.2018 bedarf es des Attestes 65 für behandlungsbedürftige Kinder. Dieses erhältst Du von Deinem Kinderarzt.


Begleitkinder brauchen kein Attest dem Kurantrag beifügen, haben aber auch keinen Anspruch auf Anwendungen und Therapien (außer die Einrichtung handhabt das kulanterweise anders).


Grundsätzlich dürfen Begleitkinder bis maximal 12 Jahre mitfahren, behandlungsbedürftige Kinder auch darüber hinaus.


Denke unbedingt daran, dass Schulkinder von der Schule beurlaubt werden müssen!

Kann mein Mutter Kind Kurantrag so einfach abgelehnt werden?

Wenn Du Post bekommst und anstatt einer Kurbewilligung ein Schreiben im Brief steckt, dass Dein Kurantrag abgelehnt wurde, dann ist das noch lange nicht das Ende der Welt. Nicht immer steckt dahinter ein triftiger Grund.


Also keine Angst, auch hier können wir Dir weiterhelfen. Solche Anfragen erreichen uns schließlich täglich.


Gerne vermitteln wir Dir auch im Falle einer Ablehnung entsprechende Hilfe im Widerspruchsverfahren völlig kostenfrei – solange bei Dir eine Kurbedürftigkeit besteht und auch wenn die Maßnahme nicht über uns beantragt wurde.

Kurzfristig zur Kur: Wenn deine Bewilligung vorliegt, jedoch noch kein Kurplatz gefunden wurde

Prinzipiell ist man mit einer Bewilligung in der Tasche ein gern gesehener „Kunde“ bei den Kureinrichtungen. „Kurz“ die medizinischen Daten gecheckt und die Einladung ist auf dem Weg – so leicht kann es manchmal ablaufen.


Abhängig von der Jahres-/ Ferienzeit muss man sich aber trotz einer Bewilligung in der Tasche darauf einstellen, dass es bis auf die „schwächeren“ Wintermonate oder glücklichen Wartelistenplätzen nicht kurzfristig zur Kur geht, sondern es eben seine Zeit dauert, bis man einen Kurplatz bzw. eine Mutter Kind Kurklinik findet.


Nicht den Kopf in den Sand stecken: Gut Ding will eben Weile haben!

Kurantrag bewilligt und Kurplatz bestätigt?

Dann hast Du alles erreicht, was Du Dir vorgenommen hast. Du kannst Dich gedanklich schon einmal auf Deine Kur einstellen und Dich Deiner Vorfreude hingeben.


Solltest Du Deine Kur über uns beantragt haben, dann lassen wir Dich natürlich auch jetzt nicht alleine. Wir helfen Dir bei Bedarf auch weiterhin bei vielen Aspekten, wie z.B. der Reiseplanung, um Dir einen möglichst entspannten Kurantritt zu ermöglichen.


Schau' auf alle Fälle einmal unsere Packliste an, mit der wir Dir helfen wollen, damit Du ja nichts Wichtiges auf Kur vergisst.


So oder so heißt es an dieser Stelle von unserer Seite aus: Glückwunsch und viel Erfolg auf Kur!

Brauchst du Hilfe beim Kurantrag?

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